Das Thema „Erben und Schenken“ oder auch anderweitige Übertragungen bzw. Vermögensveräußerungen müssen nicht zwangsläufig mit einem Verlust an Stimmrechten oder Einkommen einhergehen. Im Gegenteil: Oftmals lassen sich die Bedürfnisse aller Beteiligten durchaus miteinander in Einklang bringen.